E-Mail 0211 / 355 83 14 Anfahrt Kanzlei Facebook

Adresse
Graf-Adolf-Straße 80, 40210 Düsseldorf

Kontaktformular
zum Formular

Personenschäden Düsseldorf - Schmerzensgeld bei Personenschäden

Personenschaden - Verkehrsunfall, Körperverletzung, Persönlichkeitsverletzung

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn Ihre Gesundheit nicht durch einen ärztlichen Behandlungsfehler sondern durch eine andere Rechtsverletzung verursacht wurde. Aufgrund unserer Erfahrung können wir das höchst mögliche Schmerzensgeld für Sie durchsetzen. Deshalb helfen wir Ihnen auch nach

  • Verkehrsunfall

  • Opfer einer Straftat

  • Körperverletzung

  • Ehrverletzung

  • Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • Tierverletzung

LG Köln: 300.000 Euro Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer der Katholischen Kirche

Das beklagte Erzbistum Köln wurde verurteilt, einem früheren Messdiener € 300.000 Schmerzensgeld zahlen. Der heute 64-Jährige Kläger war in den 1970er-Jahren von einem Priester über 10 Jahre hinweg mehr als 300 Mal missbraucht worden. Das Urteil hat Signalwirkung, weil sich zukünftig auch andere Gerichte hieran orientieren.

LG Köln, Urteil vom 13.06.2023 - Az. 5 O 197/22

Klage trotz Verjährung

Die Kirche bestreitet diese Taten nicht. Der damalige Kölner Erzbischof Joseph Höffner und andere Verantwortliche wussten schon von Vorwürfen gegen den Priester aus den 50er und 60er Jahren. Doch sie blieben untätig und versetzten den Täter nur.  So konnte der Täter in den 70er Jahren den Kläger und andere Kinder über zehn Jahre lang missbrauchen.

Eigentlich wären die Ansprüche nach dem BGB verjährt. Aber das Erzbistum Köln hatte sich nicht auf Verjährung berufen.

Körperliche Folgen bis heute - Schmerzensgeldzumessung

Der Kläger leidet bis heute unter Angstattacken, Schlafstörungen und anderen körperlichen Beschwerden. Trotzdem ist das Landgericht nicht in den höchsten Schmerzensgeldbereich vorgestoßen, weil das Leben des Klägers trotz des Missbrauchs nicht zerstört wurde. Der Kläger hat Kinder bekommen und konnte einem Beruf nachgehen. Damit wollte das Gericht das Leiden des Klägers nicht kleinreden. Es setzte diese Umstände in seiner Würdigung des Einzelfalles ins Verhältnis zu anderen Geschädigten.

Das ausgeurteilte Schmerzensgeld in Höhe von € 300.000 ist als verhältnismäßig hoch zu bewerten. Hieran haben sich auch andere Fälle sexuellen Missbrauchs zu orientieren. Die dem Kläger zuvor angebotene freiwillige Entschädigungszahlung von nur € 25.000 erscheint insofern als viel zu gering.

"Ein Meilenstein" - Klarer Rat zur Klage

Die Klage richtete sich gegen das Erzbistum Köln als Institution, weil die Verantwortlichen den Kläger als Kind nicht geschützt hatten, wie es ihre Aufgabe gewesen wäre. Das Urteil hat eine klare Signalwirkung. Ausdrücklich wurde gerade die institutionelle Verantwortung der Kirche als Beklagter für die Verbrechen des sexuellen Missbrauchs betont.

Allen Betroffenen kann nur dringend angeraten werden, den Klageweg zu beschreiten.

Zukünftig wird die Kirche andere Betroffene nicht mehr mit wenigen Tausend Euro abspeisen können. Kein Betroffener muss sich jetzt mehr damit zufriedengeben, solche Almosen zu empfangen.